4 Ca 343/12•Arbeitsgericht Solingen, 2012-09-20, 4 Ca 343/12
Arbeitsgericht Solingen, 2012-09-20, 4 Ca 343/12
4 Ca 343/12Arbeitsgericht20.09.2012
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Solingen — 4 Ca 343/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-20
Aktenzeichen: 4 Ca 343/12
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2012:0920.4CA343.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigungserklärung der Beklagten vom 08.03.2012 nicht aufgelöst worden ist.
2.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigungserklärung der Beklagten vom 12.03.2012 nicht aufgelöst worden ist.
3.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 08.03.2012 hinaus als anzulernenden Anlagenführer weiter zu beschäftigen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5.Der Streitwert wird auf € 26.000,00 festgesetzt.
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