5 Ca 179/08•Arbeitsgericht Solingen, 2008-04-23, 5 Ca 179/08
Arbeitsgericht Solingen, 2008-04-23, 5 Ca 179/08
5 Ca 179/08Arbeitsgericht23.04.2008
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Solingen — 5 Ca 179/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-23
Aktenzeichen: 5 Ca 179/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2008:0423.5CA179.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 1 Abs. 2 KSchG
Leitsätze
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Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 28.01.2008 nicht aufgelöst worden ist.
2.Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu den bislang geregelten Arbeitsbedingungen als kaufmännische Angestellte bis zum rechts-kräftigen Abschluss dieses Verfahrens weiter zu beschäftigen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4.Der Streitwert wird auf 10.250,00 EUR festgesetzt.
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