Arbeitsgericht Solingen, 2008-04-23, 5 Ca 179/08

5 Ca 179/08Arbeitsgericht23.04.2008

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Solingen — 5 Ca 179/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-23

Aktenzeichen: 5 Ca 179/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2008:0423.5CA179.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 1 Abs. 2 KSchG

Leitsätze

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Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 28.01.2008 nicht aufgelöst worden ist.

2.Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu den bislang geregelten Arbeitsbedingungen als kaufmännische Angestellte bis zum rechts-kräftigen Abschluss dieses Verfahrens weiter zu beschäftigen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.Der Streitwert wird auf 10.250,00 EUR festgesetzt.

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