Arbeitsgericht Solingen, 2006-01-11, 3 Ca 2004/05 lev

3 Ca 2004/05 levArbeitsgericht11.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Solingen — 3 Ca 2004/05 lev — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-11

Aktenzeichen: 3 Ca 2004/05 lev

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2006:0111.3CA2004.05LEV.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein Altersteilzeitvertragsverhältnis besteht.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € (i. W.: Euro) brutto (Entgelt Mai 2005) nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2005 zu zahlen.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € (i. W.: Euro) brutto (Entgelt Juni 2005) abzüglich bezogenem Arbeitslosengeld in Höhe von € (i. W.: Euro) netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2005 zu zahlen.

  4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € (i. W.: Euro) brutto (Entgelt Juli 2005) abzüglich bezogenem Arbeitslosengeld in Höhe von € (i. W.: Euro) netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2005 zu zahlen.

  5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € (i. W.: Euro) brutto (Entgelt August 2005) abzüglich bezogenem Arbeitslosengeld in Höhe von € (i.W.: Euro) netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2005 zu zahlen.

  6. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 1/6 und der Kläger zu 5/6.

  7. Streitwert: €

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.