3 Ca 2001/05 lev•Arbeitsgericht Solingen, 2006-01-11, 3 Ca 2001/05 lev
Arbeitsgericht Solingen, 2006-01-11, 3 Ca 2001/05 lev
3 Ca 2001/05 levArbeitsgericht11.01.2006
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Solingen — 3 Ca 2001/05 lev — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-11
Aktenzeichen: 3 Ca 2001/05 lev
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2006:0111.3CA2001.05LEV.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein Frühruhestandsvertragsverhältnis besteht.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € (i. W.: Euro) netto (Aufstockungsbetrag Juni 2005) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Juli 2005 zu zahlen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € (i. W.: Euro) netto (Aufstockungsbetrag Juli 2005) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2005 zu zahlen.
4.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € (i. W.: Euro) netto (Aufstockungsbetrag August 2005) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2005 zu zahlen.
5.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € (i. W.: Euro) (Weiterentwicklung Pensionskassenbeiträge Juni, Juli und August 2005) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.10.2005 zu zahlen.
6.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
7.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 9/10 und die Beklagte zu 1/10.
8.Streitwert: €
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