2 Ca 552/04•Arbeitsgericht Solingen, 2004-07-28, 2 Ca 552/04
Arbeitsgericht Solingen, 2004-07-28, 2 Ca 552/04
2 Ca 552/04Arbeitsgericht28.07.2004
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Solingen — 2 Ca 552/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-28
Aktenzeichen: 2 Ca 552/04
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2004:0728.2CA552.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung vom 27. Februar 2004 nicht aufgelöst worden ist.
2.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände endet, sondern zu unveränderten Bedingungen über den 30. September 2004 hinaus fortbesteht.
3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Der Streitwert beträgt EUR 29.467,85.
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