Arbeitsgericht Solingen, 2002-04-02, 4 BV 21/02

4 BV 21/02Arbeitsgericht02.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Solingen — 4 BV 21/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-04-02

Aktenzeichen: 4 BV 21/02

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2002:0402.4BV21.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

Der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main, Frank Launhardt, wird, sein Einverständnis vorausgesetzt, zum Vorsitzenden der bei der Antragstellerin einzurichtenden Einigungsstelle bestellt.

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