4 BV 21/02•Arbeitsgericht Solingen, 2002-04-02, 4 BV 21/02
Arbeitsgericht Solingen, 2002-04-02, 4 BV 21/02
4 BV 21/02Arbeitsgericht02.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Solingen — 4 BV 21/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-04-02
Aktenzeichen: 4 BV 21/02
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2002:0402.4BV21.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
Der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main, Frank Launhardt, wird, sein Einverständnis vorausgesetzt, zum Vorsitzenden der bei der Antragstellerin einzurichtenden Einigungsstelle bestellt.
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