Arbeitsgericht Paderborn, 2023-11-03, 3 Ca 443/23

3 Ca 443/23Arbeitsgericht03.11.2023

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Paderborn — 3 Ca 443/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-03

Aktenzeichen: 3 Ca 443/23

ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2023:1103.3CA443.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  • 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat April 2023 die bisherige betriebliche Altersversorgung in Höhe von 18.072,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.05.2023 zu zahlen.
  • 2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Mai 2023 die bisherige betriebliche Altersversorgung in Höhe von 18.072,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.06.2023 zu zahlen.
  • 3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Juni 2023 die bisherige betriebliche Altersversorgung in Höhe von 18.072,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.07.2023 zu zahlen.
  • 4. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Juli 2023 die bisherige betriebliche Altersversorgung in Höhe von 18.072,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.08.2023 zu zahlen.
  • 5. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat August 2023 die bisherige betriebliche Altersversorgung in Höhe von 18.072,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2023 zu zahlen.
  • 6. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat September 2023 die bisherige betriebliche Altersversorgung in Höhe von 18.072,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.10.2023 zu zahlen.
  • 7. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Oktober 2023 die bisherige betriebliche Altersversorgung in Höhe von 18.072,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.11.2023 zu zahlen.
  • 8. Der Beklagte wird verurteilt, zukünftig monatlich 18.072,50 € brutto betriebliche Altersversorgung, zahlbar jeweils zum 1. des Folgemonats nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, gerechnet jeweils ab dem Monatszweiten des Folgemonats für die Zeit laufend ab dem 01.11.2023 zu zahlen.
  • 9. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
  • 10. Der Streitwert wird auf 650.610,00 € festgesetzt.

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