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1 Ca 947/20•Arbeitsgericht Paderborn, 2021-03-25, 1 Ca 947/20
1 Ca 947/20Arbeitsgericht25.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-25
Aktenzeichen: 1 Ca 947/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2021:0325.1CA947.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Vergütung aus der Entgeltgruppe S 8b Stufe 5 des Anhangs B zur Anlage 33 zu den AVR-B ab dem 01.10.2016 zu zahlen und den monatlichen Differenzbetrag ab jeweiliger Fälligkeit mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 14.374,80 € festgesetzt.
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