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1 Ca 775/20•Arbeitsgericht Paderborn, 2020-11-19, 1 Ca 775/20
1 Ca 775/20Arbeitsgericht19.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-19
Aktenzeichen: 1 Ca 775/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2020:1119.1CA775.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 106 GewO
1. Es wird festgestellt, dass die durch Schreiben des beklagten F.. vom 17.03.2020 angeordnete, als „Aufgabenzuweisung“ bezeichnete Versetzung der Klägerin zu der Dienststelle des beklagten F.. in E unwirksam ist.
2. Das beklagte F.. wird verpflichtet, die Klägerin zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Ehe-, Familien-, und Lebensberaterin an ihren bisherigen Standorten R und Y weiter zu beschäftigen.
3. Das beklagte F.. hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.166,66 € festgesetzt.
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