Arbeitsgericht Paderborn, 2020-01-30, 1 Ca 1401/18

1 Ca 1401/18Arbeitsgericht30.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Paderborn — 1 Ca 1401/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-30

Aktenzeichen: 1 Ca 1401/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2020:0130.1CA1401.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Vergütung aus der Entgeltgruppe 9 a des Teils A Abschnitt I Ziffer 2 der Anlage 1 zu § 12 TVöD-VKA (Entgeltordnung TVöD-VKA) ab dem 01.06.2017 zu zahlen und den monatlichen Differenzbetrag ab jeweiliger Fälligkeit mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger ¼ und die Beklagte ¾ zu tragen.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf Euro 35.424,00 festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.