Arbeitsgericht Paderborn, 2015-10-02, 3 Ca 629/15

3 Ca 629/15Arbeitsgericht02.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Paderborn — 3 Ca 629/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-02

Aktenzeichen: 3 Ca 629/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2015:1002.3CA629.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 315 Abs. 1 und Abs. 3 BGB

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.000,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB auf jeweils 3.000,00 Euro ab dem 16.01.2013, dem 16.01.2014 und 16.01.2015 zu zahlen.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 3. Der Streitwert wird auf 9.000,00 Euro festgesetzt.

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