3 Ca 629/15•Arbeitsgericht Paderborn, 2015-10-02, 3 Ca 629/15
Arbeitsgericht Paderborn, 2015-10-02, 3 Ca 629/15
3 Ca 629/15Arbeitsgericht02.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Paderborn — 3 Ca 629/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-02
Aktenzeichen: 3 Ca 629/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2015:1002.3CA629.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 315 Abs. 1 und Abs. 3 BGB
Tenor
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1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.000,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB auf jeweils 3.000,00 Euro ab dem 16.01.2013, dem 16.01.2014 und 16.01.2015 zu zahlen.
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2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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3. Der Streitwert wird auf 9.000,00 Euro festgesetzt.
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