1 Ca 1895/13•Arbeitsgericht Paderborn, 2014-03-13, 1 Ca 1895/13
Arbeitsgericht Paderborn, 2014-03-13, 1 Ca 1895/13
1 Ca 1895/13Arbeitsgericht13.03.2014
Regest
Ein vorhergegangenes Praktikum ist auf die Dauer der Probezeit in einem Berufsausbildungsverhältnis nicht anzurechnen.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Paderborn — 1 Ca 1895/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-13
Aktenzeichen: 1 Ca 1895/13
ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2014:0313.1CA1895.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 22 BBiG
Leitsätze
Ein vorhergegangenes Praktikum ist auf die Dauer der Probezeit in einem Berufsausbildungsverhältnis nicht anzurechnen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird auf 2.708,- € festgesetzt.
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