Arbeitsgericht Paderborn, 2014-03-13, 1 Ca 1895/13

1 Ca 1895/13Arbeitsgericht13.03.2014

Regest

Ein vorhergegangenes Praktikum ist auf die Dauer der Probezeit in einem Berufsausbildungsverhältnis nicht anzurechnen.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Paderborn — 1 Ca 1895/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-13

Aktenzeichen: 1 Ca 1895/13

ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2014:0313.1CA1895.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 22 BBiG

Leitsätze

Ein vorhergegangenes Praktikum ist auf die Dauer der Probezeit in einem Berufsausbildungsverhältnis nicht anzurechnen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 2.708,- € festgesetzt.

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