2 Ca 118/08•Arbeitsgericht Paderborn, 2008-05-16, 2 Ca 118/08
Arbeitsgericht Paderborn, 2008-05-16, 2 Ca 118/08
2 Ca 118/08Arbeitsgericht16.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Paderborn — 2 Ca 118/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-16
Aktenzeichen: 2 Ca 118/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2008:0516.2CA118.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Das beklagte Erzbistum wird verurteilt, die Abmahnung vom 19.11.2007 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, ihren Wohnsitz in (einer) der Einsatzgemeinde(n) zu nehmen.
Das beklagte Erzbistum trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird auf 7.302,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.