Arbeitsgericht Paderborn, 2008-05-16, 2 Ca 118/08

2 Ca 118/08Arbeitsgericht16.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Paderborn — 2 Ca 118/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-16

Aktenzeichen: 2 Ca 118/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2008:0516.2CA118.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Das beklagte Erzbistum wird verurteilt, die Abmahnung vom 19.11.2007 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.

Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, ihren Wohnsitz in (einer) der Einsatzgemeinde(n) zu nehmen.

Das beklagte Erzbistum trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 7.302,00 € festgesetzt.

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