Arbeitsgericht Paderborn, 2008-01-18, 2 Ca 1270/07

2 Ca 1270/07Arbeitsgericht18.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Paderborn — 2 Ca 1270/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-18

Aktenzeichen: 2 Ca 1270/07

ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2008:0118.2CA1270.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: §§ 339 - 345 BGB

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.073,24 € netto sowie 613,55 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

  • aus 1.073,24 € netto seit dem 04.08.2007

  • sowie aus 613,55 € brutto seit dem 01.08.2007

zu zahlen.

Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten, welche durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Arbeitsgerichts Kassel entstanden sind. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 26 % und die Beklagte zu 74 %.

Der Streitwert wird auf 3.458,31 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.