2 Ca 1270/07•Arbeitsgericht Paderborn, 2008-01-18, 2 Ca 1270/07
Arbeitsgericht Paderborn, 2008-01-18, 2 Ca 1270/07
2 Ca 1270/07Arbeitsgericht18.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Paderborn — 2 Ca 1270/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-18
Aktenzeichen: 2 Ca 1270/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2008:0118.2CA1270.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 339 - 345 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.073,24 € netto sowie 613,55 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
-
aus 1.073,24 € netto seit dem 04.08.2007
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sowie aus 613,55 € brutto seit dem 01.08.2007
zu zahlen.
Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten, welche durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Arbeitsgerichts Kassel entstanden sind. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 26 % und die Beklagte zu 74 %.
Der Streitwert wird auf 3.458,31 € festgesetzt.
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