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3 Ca 1382/23•Arbeitsgericht Oberhausen, 2024-03-27, 3 Ca 1382/23
3 Ca 1382/23Arbeitsgericht27.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-27
Aktenzeichen: 3 Ca 1382/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2024:0327.3CA1382.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung noch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 15.11.2023 beendet wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Schlosser weiterzubeschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert beträgt 16.000,00 €.
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