Arbeitsgericht Oberhausen, 2024-03-27, 3 Ca 1382/23

3 Ca 1382/23Arbeitsgericht27.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Oberhausen — 3 Ca 1382/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-27

Aktenzeichen: 3 Ca 1382/23

ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2024:0327.3CA1382.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung noch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 15.11.2023 beendet wird.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Schlosser weiterzubeschäftigen.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 4. Der Streitwert beträgt 16.000,00 €.

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