Arbeitsgericht Oberhausen, 2021-09-30, 2 Ca 514/21

2 Ca 514/21Arbeitsgericht30.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Oberhausen — 2 Ca 514/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-30

Aktenzeichen: 2 Ca 514/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2021:0930.2CA514.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 26.04.2021 aufgelöst worden ist, sondern bis zum 30.09.2021 fortbesteht.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 19.04.2021 wegen angeblicher Nichtbefolgung von dienstlichen Weisungen aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 19.04.2021 wegen angeblicher Störung des Friedens in der Dienststelle aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 30% und der Beklagten zu 70% auferlegt.
    1. Der Streitwert wird auf 12.133,33 € festgesetzt.

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