Arbeitsgericht Oberhausen, 2020-02-27, 2 Ca 1324/19

2 Ca 1324/19Arbeitsgericht27.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Oberhausen — 2 Ca 1324/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-27

Aktenzeichen: 2 Ca 1324/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2020:0227.2CA1324.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2.Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 25.10.2019, zugegangen am 26.10.2019, zum 31.05.2020 nicht aufgelöst worden ist.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen Bedingungen als Betriebsschlosser bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag weiter zu beschäftigen.
    1. Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.
    1. Der Streitwert wird auf 9.978,41 EUR festgesetzt.

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