Arbeitsgericht Oberhausen, 2012-10-24, 3 Ca 796/12

3 Ca 796/12Arbeitsgericht24.10.2012

Regest

Die Regelung eines Haustarifvertrages ,mit der abweichend zum TzBfG eine mehr als zweijährige Befristung mit mehr als dreimaligen Verlängerungen innerhalb des Befristungszeitraums möglich ist, ist wirksam. Sie ist durch die gesetzliche Ermächtigung in § 14 Abs.2 S. 3 TzBfG gedeckt.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Oberhausen — 3 Ca 796/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-24

Aktenzeichen: 3 Ca 796/12

ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2012:1024.3CA796.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG

Leitsätze

Die Regelung eines Haustarifvertrages ,mit der abweichend zum TzBfG eine mehr als zweijährige Befristung mit mehr als dreimaligen Verlängerungen innerhalb des Befristungszeitraums möglich ist, ist wirksam. Sie ist durch die gesetzliche Ermächtigung in § 14 Abs.2 S. 3 TzBfG gedeckt.

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.Streitwert: 10.176,- €.

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