3 Ca 796/12•Arbeitsgericht Oberhausen, 2012-10-24, 3 Ca 796/12
Arbeitsgericht Oberhausen, 2012-10-24, 3 Ca 796/12
3 Ca 796/12Arbeitsgericht24.10.2012
Regest
Die Regelung eines Haustarifvertrages ,mit der abweichend zum TzBfG eine mehr als zweijährige Befristung mit mehr als dreimaligen Verlängerungen innerhalb des Befristungszeitraums möglich ist, ist wirksam. Sie ist durch die gesetzliche Ermächtigung in § 14 Abs.2 S. 3 TzBfG gedeckt.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Oberhausen — 3 Ca 796/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-24
Aktenzeichen: 3 Ca 796/12
ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2012:1024.3CA796.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG
Leitsätze
Die Regelung eines Haustarifvertrages ,mit der abweichend zum TzBfG eine mehr als zweijährige Befristung mit mehr als dreimaligen Verlängerungen innerhalb des Befristungszeitraums möglich ist, ist wirksam. Sie ist durch die gesetzliche Ermächtigung in § 14 Abs.2 S. 3 TzBfG gedeckt.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Streitwert: 10.176,- €.
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