4 Ca 1047/06•Arbeitsgericht Oberhausen, 2006-09-14, 4 Ca 1047/06
Arbeitsgericht Oberhausen, 2006-09-14, 4 Ca 1047/06
4 Ca 1047/06Arbeitsgericht14.09.2006
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Oberhausen — 4 Ca 1047/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-14
Aktenzeichen: 4 Ca 1047/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2006:0914.4CA1047.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose Kündigung der Beklagen vom 20.05.2006 nicht aufgelöst ist.
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 06.06.2006 nicht zum 30.11.2006 aufgelöst ist.
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Die Kosten hat die Beklagte zu tragen.
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Der Streitwert beträgt € 10.000,00.
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