Arbeitsgericht Oberhausen, 2006-09-14, 4 Ca 1047/06

4 Ca 1047/06Arbeitsgericht14.09.2006

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Oberhausen — 4 Ca 1047/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-14

Aktenzeichen: 4 Ca 1047/06

ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2006:0914.4CA1047.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose Kündigung der Beklagen vom 20.05.2006 nicht aufgelöst ist.

  2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 06.06.2006 nicht zum 30.11.2006 aufgelöst ist.

  3. Die Kosten hat die Beklagte zu tragen.

  4. Der Streitwert beträgt € 10.000,00.

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