3 Ca 2976/04•Arbeitsgericht Oberhausen, 2005-04-13, 3 Ca 2976/04
Arbeitsgericht Oberhausen, 2005-04-13, 3 Ca 2976/04
3 Ca 2976/04Arbeitsgericht13.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Oberhausen — 3 Ca 2976/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-13
Aktenzeichen: 3 Ca 2976/04
ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2005:0413.3CA2976.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose Kündigung vom 08.12.2004, zugegangen am 08.12.2004, nicht beendet worden ist, sondern ungekündigt fortbesteht.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Streitwert: 9.904,86 €.
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