Arbeitsgericht Münster, 2020-07-23, 3 Ca 673/20

3 Ca 673/20Arbeitsgericht23.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Münster — 3 Ca 673/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-23

Aktenzeichen: 3 Ca 673/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2020:0723.3CA673.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 27.3.2020, dem Kläger am selben Tag zugegangen, noch durch die hilfsweise erklärte Kündigung mit sozialer Auslauffrist bis zum 30.4.20 beendet wird.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten Bedingungen entsprechend dem Arbeitsvertrag vom 28.11.2007 als B I im Customer Service weiterzubeschäftigen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
    1. Der Streitwert wird auf 6400 € festgesetzt.

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