Arbeitsgericht Münster, 2020-07-03, 4 BV 4/20

4 BV 4/20Arbeitsgericht03.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Münster — 4 BV 4/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-03

Aktenzeichen: 4 BV 4/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2020:0703.4BV4.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Beteiligte zu 2. verpflichtet ist, die Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch einer Abmahnung gegenüber einem Schwerbehinderten oder den schwerbehinderten gleichgestellten Arbeitnehmer über die beabsichtigte Abmahnung und den diese Abmahnung zugrunde liegenden Sachverhalt umfassend zu unterrichten und anzuhören, soweit der Beteiligten zu 2. die Schwerbehinderung oder die Gleichstellung bekannt ist.
    1. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.

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