Arbeitsgericht Münster, 2019-05-21, 2 Ga 7/19

2 Ga 7/19Arbeitsgericht21.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Münster — 2 Ga 7/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-21

Aktenzeichen: 2 Ga 7/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2019:0521.2GA7.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen die mit einer Stellenausschreibung ausgeschriebene Stelle einer/ wissenschaftlichen Geschäftsführerin/eines wissenschaftlichen Geschäftsführers Entgeltgruppe am D bei der Verfügungsbeklagten zu besetzen bis in der Hauptsache rechtskräftig über das Stellenbesetzungsverfahren hinsichtlich dieser Stelle entschieden worden ist und diese Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nicht mehr aufgehoben werden kann.
    1. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Zif. 1 genannte Unterlassungsverpflichtung wird der Verfügungsbeklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an ihrem Rektor, angedroht.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsbeklagte.

4.Der Streitwert wird festgesetzt auf 1.200,00 €.

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