Arbeitsgericht Münster, 2007-01-25, 2 Ca 3009/05

2 Ca 3009/05Arbeitsgericht25.01.2007

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Münster — 2 Ca 3009/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-25

Aktenzeichen: 2 Ca 3009/05

ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2007:0125.2CA3009.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Das Arbeitsverhältnis wird zum 30.09.2006 gern. § 9 KSchG aufgelöst.

Die beklagte Stadt N wird verurteilt, an den Kläger eine Abfindung in Höhe von 50.440,44 € brutto zu zahlen.

Die beklagte Stadt N trägt 2/3, der Kläger 1/3 der Kosten des Rechtsstreits.

Der Wert des Streitgegenstands wird auf 12.610,11 € festgesetzt.

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