Arbeitsgericht Münster, 2005-06-14, 3 Ca 563/04

3 Ca 563/04Arbeitsgericht14.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Münster — 3 Ca 563/04 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-14

Aktenzeichen: 3 Ca 563/04

ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2005:0614.3CA563.04.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 611 Abs. 1 BGB, Art. 27 Abs.1 S. 2, 30 Abs. 2 EGBGB

Tenor

Die Beklagten zu 1 und 2 werden als Gesamtschuldner (neben den beim Arbeitsgericht Düsseldorf, derzeit LAG, gesondert als weitere Gesamtschuldner in Anspruch genommenen U1x Theater AG, L1xxxxxxx M1xx und J1xxx GmbH und Grundstücksgesellschaft H2xxxxxxx H3xx GmbH) verurteilt , an den Kläger 2.981.829,80 EUR zu zahlen, nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 27.02.2004 aus 1.317.316,80 EUR sowie nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 27.02.2004 aus 1.664.513,01 EUR.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Der Streitwert wird auf 3.173.277,54 EUR festgesetzt.

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