Arbeitsgericht Minden, 2022-09-27, 3 Ca 200/22

3 Ca 200/22Arbeitsgericht27.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Minden — 3 Ca 200/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-27

Aktenzeichen: 3 Ca 200/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGMI:2022:0927.3CA200.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 07.03.2022 aufgelöst worden ist, sondern aufgrund ihrer ordentlichen Kündigung vom 08.06.2022 zum 31.12.2022 aufgelöst werden wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 3/7 und die Beklagte 4/7.

Der Streitwert für dieses Urteil wird auf 17.330,04 Euro festgesetzt.

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