Arbeitsgericht Minden, 2005-04-19, 1 (2) Ca 2296/04

1 (2) Ca 2296/04Arbeitsgericht19.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Minden — 1 (2) Ca 2296/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-19

Aktenzeichen: 1 (2) Ca 2296/04

ECLI: ECLI:DE:ARBGMI:2005:0419.1.2CA2296.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: §§ 613a Abs. 1, Abs. 4 BGB; 1 Abs. 1 KSchG

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers und der Beklagten

zu 1) durch deren Kündigung vom 29.11.2004 nicht mit Wirkung zum 31.03.2005 aufgelöst worden ist, sondern erst zum 31.05.2005 aufgelöst werden wird.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 11/12 und die Beklagte

zu 1) 1/12.

Der Streitwert wird auf 36.968,88 EUR festgesetzt.

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