1 (2) Ca 2296/04•Arbeitsgericht Minden, 2005-04-19, 1 (2) Ca 2296/04
Arbeitsgericht Minden, 2005-04-19, 1 (2) Ca 2296/04
1 (2) Ca 2296/04Arbeitsgericht19.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Minden — 1 (2) Ca 2296/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-19
Aktenzeichen: 1 (2) Ca 2296/04
ECLI: ECLI:DE:ARBGMI:2005:0419.1.2CA2296.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: §§ 613a Abs. 1, Abs. 4 BGB; 1 Abs. 1 KSchG
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers und der Beklagten
zu 1) durch deren Kündigung vom 29.11.2004 nicht mit Wirkung zum 31.03.2005 aufgelöst worden ist, sondern erst zum 31.05.2005 aufgelöst werden wird.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 11/12 und die Beklagte
zu 1) 1/12.
Der Streitwert wird auf 36.968,88 EUR festgesetzt.
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