Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2025-05-05, 2 Ca 2700/24

2 Ca 2700/24Arbeitsgericht05.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 2 Ca 2700/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-05

Aktenzeichen: 2 Ca 2700/24

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2025:0505.2CA2700.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.146,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 687,90 € seit dem 01.11.2024, aus 229,30 € seit dem 01.12.2024 und aus 229,30 € seit dem 01.01.2025 zu zahlen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 88 %, die Beklagte zu 12%.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 9.609,50 € festgesetzt.
    1. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.

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