Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2024-05-14, 5 Ca 1273/23

5 Ca 1273/23Arbeitsgericht14.05.2024

Regest

Einzelfallentscheidung zu den Voraussetzungen der Betriebsrentenanpassung gem. § 16 I BetrAVG

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 5 Ca 1273/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-14

Aktenzeichen: 5 Ca 1273/23

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2024:0514.5CA1273.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5

Normen: § 16 BetrAVG

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zu den Voraussetzungen der Betriebsrentenanpassung gem. § 16 I BetrAVG

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständige Betriebsrente für den Zeitraum Juli 2017 bis Juni 2023 i.H.v. 22.310,64 € brutto zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über die derzeit gezahlte monatliche Betriebsrente i.H.v. 1.608,88 € brutto hinaus ab Juli 2023 monatlich weitere 309,87 € brutto zu zahlen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

  4. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 35.325,18 € festgesetzt.

  5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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