Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2023-04-26, 4 Ca 2384/22

4 Ca 2384/22Arbeitsgericht26.04.2023

Regest

Anwendung der "Drei-Stufen-Theorie" des Bundesarbeitsgerichts zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ablösung einer Versorgungsordnung. Darlegungs- und Beweislast

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 4 Ca 2384/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-26

Aktenzeichen: 4 Ca 2384/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2023:0426.4CA2384.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4

Normen: § 613a BGB; § 1 Abs. 1 BetrAVG; § 16 Abs. 1 BetrAVG

Leitsätze

Anwendung der "Drei-Stufen-Theorie" des Bundesarbeitsgerichts zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ablösung einer Versorgungsordnung.

Darlegungs- und Beweislast

Tenor

    1. Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.08.2026 eine monatliche lebenslange Altersrente in Höhe von 698,36 € zu zahlen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 1) zu 80 %.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 31.453,12 €.
    1. Die Berufung wird – soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist – nicht gesondert zugelassen.

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