Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2022-06-22, 4 Ca 952/22

4 Ca 952/22Arbeitsgericht22.06.2022

Regest

Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird - ohne das Hinzutreten weiterer Indizien - nicht allein dadurch erschüttert, dass auch andere Arbeitnehmer sich - teilweise zeitlich überschneidend - krank melden.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 4 Ca 952/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-22

Aktenzeichen: 4 Ca 952/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2022:0622.4CA952.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4

Normen: § 3 Abs. 1 EFZG

Leitsätze

Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird - ohne das Hinzutreten weiterer Indizien - nicht allein dadurch erschüttert, dass auch andere Arbeitnehmer sich - teilweise zeitlich überschneidend - krank melden.

Tenor

  1. Das Versäumnisurteil vom 25.05.2022 wird aufrechterhalten.2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.548,32 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2022 zu zahlen.3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.500,00 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2022 zu zahlen.4. Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.5. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 10.048,32 €.6. Die Berufung wird – soweit sie nicht kraft Gesetzes statthaft ist – nicht gesondert zugelassen.

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