Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2022-06-21, 1 BV 15/22

1 BV 15/22Arbeitsgericht21.06.2022

Regest

Einzelfallentscheidung zur vergangenheits- und zukunftsbezogenen Betrachtungsweise bei der Beurteilung der im Betrieb in der Regel beschäftigten Wahlberechtigten.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 1 BV 15/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-21

Aktenzeichen: 1 BV 15/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2022:0621.1BV15.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1

Normen: § 19 BetrVG

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zur vergangenheits- und zukunftsbezogenen Betrachtungsweise bei der Beurteilung der im Betrieb in der Regel beschäftigten Wahlberechtigten.

Tenor

Die am 08.03.2022 in der Regionaldirektion F. durchgeführte Betriebsratswahl wird für unwirksam erklärt.

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