Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2017-05-23, 1 Ca 441/17

1 Ca 441/17Arbeitsgericht23.05.2017

Regest

Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes kann der Arbeitgeber eine Anpassungsautomatik nach billigem Ermessen abändern. wenn er sich diese Entscheidung im Regelwerk über die betriebliche Altersversorgung vorbehalten hat.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 1 Ca 441/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-23

Aktenzeichen: 1 Ca 441/17

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2017:0523.1CA441.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1

Leitsätze

Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes kann der Arbeitgeber eine Anpassungsautomatik nach billigem Ermessen abändern. wenn er sich diese Entscheidung im Regelwerk über die betriebliche Altersversorgung vorbehalten hat.

Tenor

  • 1. Die Klage wird abgewiesen.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  • 3. Der Streitwert wird auf 2.856,58 € festgesetzt.

  • 4. Die Berufung wird zugelassen.

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