2 Ca 1765/15•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2015-10-14, 2 Ca 1765/15
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2015-10-14, 2 Ca 1765/15
2 Ca 1765/15Arbeitsgericht14.10.2015
Regest
Die ausserordentliche Kündigung einem langjährig beanstandungsfrei beschäftigten Arbeitnehmer gegenüber, der sich weigert, ein seiner Auffassung nach sexistisch gestaltetes Dienstfahrzeug zu nutzen, bedarf der vorherigen erfolglos gebliebenen Abmahnung und hält im konkreten Fall einer Interessenabwägung nicht stand.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 2 Ca 1765/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-14
Aktenzeichen: 2 Ca 1765/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2015:1014.2CA1765.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: §§ 626 BGB, 106 GewO
Leitsätze
Die ausserordentliche Kündigung einem langjährig beanstandungsfrei beschäftigten Arbeitnehmer gegenüber, der sich weigert, ein seiner Auffassung nach sexistisch gestaltetes Dienstfahrzeug zu nutzen, bedarf der vorherigen erfolglos gebliebenen Abmahnung und hält im konkreten Fall einer Interessenabwägung nicht stand.
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien aufgrund der Kündigung der Beklagten vom 30.06.2015 nicht mit sofortiger Wirkung beendet worden ist, sondern erst mit dem 31.12.2015 sein Ende finden wird.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.
4.Streitwert: 9.750,00 Euro.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.