Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2014-01-29, 7 Ca 2069/13

7 Ca 2069/13Arbeitsgericht29.01.2014

Regest

Der Anspruch auf Schadensersatz wegen eines sog. Verfrühungsschadens (durch Kündigung mit verkürzter Kündigungsfrist innerhalb der Insolvenz) kann durch eine Ausschlussfrist im Insolvenzplan verfallen.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 7 Ca 2069/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-29

Aktenzeichen: 7 Ca 2069/13

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2014:0129.7CA2069.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: §§ 113 S. 3, 259 b InsO

Leitsätze

Der Anspruch auf Schadensersatz wegen eines sog. Verfrühungsschadens (durch Kündigung mit verkürzter Kündigungsfrist innerhalb der Insolvenz) kann durch eine Ausschlussfrist im Insolvenzplan verfallen.

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 60.789,70 €.

4.Die Berufung wird - soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist - nicht gesondert zugelassen.

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