Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2012-11-07, 6 Ca 1749/12

6 Ca 1749/12Arbeitsgericht07.11.2012

Regest

Die Bedrohung eines Vorgesetzten mit den Worten :" Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation, wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal " ist auch bei einem langjährig bestehenden Arbeitsverhältnis (hier: 25 Jahre) jedenfalls dann geeignet, einen wichtigen Grund i, S. d. § 626 BGB darzustellen, wenn der Arbeitnehmer zuvor (wegen der Bedrohung eines anderen Vorgesetzten) einschlägig abgemahnt worden ist.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 6 Ca 1749/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-07

Aktenzeichen: 6 Ca 1749/12

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2012:1107.6CA1749.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 626 BGB

Leitsätze

Die Bedrohung eines Vorgesetzten mit den Worten :" Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation, wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal " ist auch bei einem langjährig bestehenden Arbeitsverhältnis (hier: 25 Jahre) jedenfalls dann geeignet, einen wichtigen Grund i, S. d. § 626 BGB darzustellen, wenn der Arbeitnehmer zuvor (wegen der Bedrohung eines anderen Vorgesetzten) einschlägig abgemahnt worden ist.

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.Der Streitwert wird auf 9.850,50 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.