5 BV 27/11•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2011-10-17, 5 BV 27/11
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2011-10-17, 5 BV 27/11
5 BV 27/11Arbeitsgericht17.10.2011
Regest
Eingruppierung Metallindustrie Südwürttemberg-Hohenzollern. Betriebliche Ergänzungsbeispiele der paritätischen Kommission bilden kein abschließendes Eingruppierungssystem. Das Stufenwertzahlverfahren bleibt anwendbar.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 5 BV 27/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-17
Aktenzeichen: 5 BV 27/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2011:1017.5BV27.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5
Normen: § 99 BetrVG
Leitsätze
Eingruppierung Metallindustrie Südwürttemberg-Hohenzollern. Betriebliche Ergänzungsbeispiele der paritätischen Kommission bilden kein abschließendes Eingruppierungssystem.
Das Stufenwertzahlverfahren bleibt anwendbar.
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen
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