Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2011-10-17, 5 BV 27/11

5 BV 27/11Arbeitsgericht17.10.2011

Regest

Eingruppierung Metallindustrie Südwürttemberg-Hohenzollern. Betriebliche Ergänzungsbeispiele der paritätischen Kommission bilden kein abschließendes Eingruppierungssystem. Das Stufenwertzahlverfahren bleibt anwendbar.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 5 BV 27/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-10-17

Aktenzeichen: 5 BV 27/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2011:1017.5BV27.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5

Normen: § 99 BetrVG

Leitsätze

Eingruppierung Metallindustrie Südwürttemberg-Hohenzollern. Betriebliche Ergänzungsbeispiele der paritätischen Kommission bilden kein abschließendes Eingruppierungssystem.

Das Stufenwertzahlverfahren bleibt anwendbar.

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen

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