Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2009-04-02, 3 Ca 186/09

3 Ca 186/09Arbeitsgericht02.04.2009

Regest

Sagt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer in einer von ihm formulierten Zusage ausdrücklich zu, jedes Jahr eine Sonderleistung in bestimmter Höhe zu zahlen, ist es widersprüchlich, wenn er die Zahlung in einer anderen Klausel an einen Freiwilligkeitsvorbehalt bindet.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 3 Ca 186/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-02

Aktenzeichen: 3 Ca 186/09

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2009:0402.3CA186.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB

Leitsätze

Sagt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer in einer von ihm formulierten Zusage ausdrücklich zu, jedes Jahr eine Sonderleistung in bestimmter Höhe zu zahlen, ist es widersprüchlich, wenn er die Zahlung in einer anderen Klausel an einen Freiwilligkeitsvorbehalt bindet.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.537,95 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Streitwert: 2.537,95 €.

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