Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2009-03-18, 7 Ca 2999/08

7 Ca 2999/08Arbeitsgericht18.03.2009

Regest

Bei der Ermittlung des rentenfähigen Einkommens sind diejenigen Monate unberücksichtigt zu lassen, in denen kein Entgelt gezahlt worden ist oder dies auf Grund der Erkrankung des Arbeitnehmers signifikant geringer als üblich war.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 7 Ca 2999/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-18

Aktenzeichen: 7 Ca 2999/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2009:0318.7CA2999.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: ---

Leitsätze

Bei der Ermittlung des rentenfähigen Einkommens sind diejenigen Monate unberücksichtigt zu lassen, in denen kein Entgelt gezahlt worden ist oder dies auf Grund der Erkrankung des Arbeitnehmers signifikant geringer als üblich war.

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.04.2007 eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 387,74 € zu zahlen.

2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

4.Streitwert: 16.242,59 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.