7 Ca 2999/08•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2009-03-18, 7 Ca 2999/08
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2009-03-18, 7 Ca 2999/08
7 Ca 2999/08Arbeitsgericht18.03.2009
Regest
Bei der Ermittlung des rentenfähigen Einkommens sind diejenigen Monate unberücksichtigt zu lassen, in denen kein Entgelt gezahlt worden ist oder dies auf Grund der Erkrankung des Arbeitnehmers signifikant geringer als üblich war.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 7 Ca 2999/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-18
Aktenzeichen: 7 Ca 2999/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2009:0318.7CA2999.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: ---
Leitsätze
Bei der Ermittlung des rentenfähigen Einkommens sind diejenigen Monate unberücksichtigt zu lassen, in denen kein Entgelt gezahlt worden ist oder dies auf Grund der Erkrankung des Arbeitnehmers signifikant geringer als üblich war.
Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.04.2007 eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 387,74 € zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
4.Streitwert: 16.242,59 €.
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