Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2008-08-14, 4 Ca 3186/07

4 Ca 3186/07Arbeitsgericht14.08.2008

Regest

Der Arbeitgeber kann eine adäquate Verzinsung seines Eigenkapitals beanspruchen, ohne gleich zur Anpassung verpflichtet zu sein. Er kann aber nicht eine Verzinsung für nicht mehr vorhandenes Eigenkapital geltend machen (BAG 31. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 46 ). Der Anpassungsbedarf wird durch die tatsächliche Entwicklung vergleichbarer aktiver Arbeitnehmer begrenzt, § 16 Abs. 2 BetrAVG.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 4 Ca 3186/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-14

Aktenzeichen: 4 Ca 3186/07

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2008:0814.4CA3186.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 16 BetrAVG

Leitsätze

Der Arbeitgeber kann eine adäquate Verzinsung seines Eigenkapitals beanspruchen, ohne gleich zur Anpassung verpflichtet zu sein. Er kann aber nicht eine Verzinsung für nicht mehr vorhandenes Eigenkapital geltend machen (BAG 31. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 46 ). Der Anpassungsbedarf wird durch die tatsächliche Entwicklung vergleichbarer aktiver Arbeitnehmer begrenzt, § 16 Abs. 2 BetrAVG.

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, die Versorgungsbezüge des Klägers aus der betrieblichen Altersversorgung ab dem 1. Juli 2007 um 4,58 € auf monatlich 194,78 € zu erhöhen.

  2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 66 % und die Beklagte zu 34 %.

  4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 487,53 € festgesetzt.

  5. Die Berufung wird gesondert zugelassen.

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