4 Ga 24/08•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2008-06-05, 4 Ga 24/08
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2008-06-05, 4 Ga 24/08
4 Ga 24/08Arbeitsgericht05.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 4 Ga 24/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-05
Aktenzeichen: 4 Ga 24/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2008:0605.4GA24.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 110 GewO, 74 ff. HGB, §§ 305 ff. BGB.
Tenor
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Dem Verfügungsbeklagten wird es im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung eines Ordnungsgeldes i.H.v. bis zu 250.000,00 € bzw. Ordnungshaft für jeden Fall der Zuwider-handlung untersagt, in der Zeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch bis zum Ablauf des 31. März 2009, auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Firma G.. G... G.. GmbH, G../E./G.. Platz 1, PLZ X., vertr. durch die Geschäftsführer I.-K. B., O. Q. sowie G... B. U., tätig zu werden.
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Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungsbeklagte.
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Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25.989,42 € festgesetzt.
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