5 Ca 3794/07•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2008-02-20, 5 Ca 3794/07
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2008-02-20, 5 Ca 3794/07
5 Ca 3794/07Arbeitsgericht20.02.2008
Regest
Ein Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber Schadenersatz zu leisten, wenn er vom Kunden Geld vereinnahmt hat und es nicht an den Arbeitgeber weiterreicht - jedenfalls wenn er die Einnahmen vorsätzlich verschleiert hat.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 5 Ca 3794/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-20
Aktenzeichen: 5 Ca 3794/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2008:0220.5CA3794.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 280 BGB
Leitsätze
Ein Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber Schadenersatz zu leisten, wenn er vom Kunden Geld vereinnahmt hat und es nicht an den Arbeitgeber weiterreicht - jedenfalls wenn er die Einnahmen vorsätzlich verschleiert hat.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 433.919,95 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszins seit dem 15.12.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 14% und der Beklagte 86%.
Der Streitwert wird auf 502.669,27 € festgesetzt.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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