7 Ca 2607/07•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-11-30, 7 Ca 2607/07
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-11-30, 7 Ca 2607/07
7 Ca 2607/07Arbeitsgericht30.11.2007
Regest
Die Fälschung von Unterschriften eines zuständigen Kreditkontrolleurs und die Gewährung von Krediten ohne Sicherheit durch den Geschäftsstellenleiter einer Bank, rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Planmäßiges Vorgehen spricht gegen die Geschäftsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Ein wichtigter Grund für eine außerordentliche Kündigung ist auch bei Geschäftsunfähigkeit gegeben, da in dem Fall bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit weiteren Taten zu rechnen ist.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 7 Ca 2607/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-30
Aktenzeichen: 7 Ca 2607/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2007:1130.7CA2607.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 626 I BGB
Leitsätze
Die Fälschung von Unterschriften eines zuständigen Kreditkontrolleurs und die Gewährung von Krediten ohne Sicherheit durch den Geschäftsstellenleiter einer Bank, rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Planmäßiges Vorgehen spricht gegen die Geschäftsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Ein wichtigter Grund für eine außerordentliche Kündigung ist auch bei Geschäftsunfähigkeit gegeben, da in dem Fall bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit weiteren Taten zu rechnen ist.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Streitwert: 5.004,33.
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