3 Ca 3841/06•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-02-15, 3 Ca 3841/06
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-02-15, 3 Ca 3841/06
3 Ca 3841/06Arbeitsgericht15.02.2007
Regest
1. Eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann grundsätzlich wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage an eine geänderte Situation anzupassen sein mit der Folge, dass der Arbeitnehme wieder einzustellen ist. 2. Im Insolvenzfall widerspricht die Zubilligung eines Wiedereinstellungsanspruchs bei der Fortführung des Betriebs über den beabsichtigten Stilllegungszeitpunkt hinaus dem Konzept der Insolvenzordnung.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 3 Ca 3841/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-15
Aktenzeichen: 3 Ca 3841/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2007:0215.3CA3841.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 313 BGB
Leitsätze
- Eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann grundsätzlich wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage an eine geänderte Situation anzupassen sein mit der Folge, dass der Arbeitnehme wieder einzustellen ist.
- Im Insolvenzfall widerspricht die Zubilligung eines Wiedereinstellungsanspruchs bei der Fortführung des Betriebs über den beabsichtigten Stilllegungszeitpunkt hinaus dem Konzept der Insolvenzordnung.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Streitwert: 8.868,00 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.