Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2006-12-14, 4 Ca 2358/06

4 Ca 2358/06Arbeitsgericht14.12.2006

Regest

Zu den Anforderungen an den Zugang eines Kündigungsschreibens durch Übergabe an den Empfänger. Eine Lesbarkeit der Unterschrift ist nicht erforderlich; Der Schriftzug muss jedoch Andeutungen von Buchstaben erkennen lassen.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 4 Ca 2358/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-14

Aktenzeichen: 4 Ca 2358/06

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2006:1214.4CA2358.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: §§ 623, 125 BGB, § 130 BGB

Leitsätze

Zu den Anforderungen an den Zugang eines Kündigungsschreibens durch Übergabe an den Empfänger. Eine Lesbarkeit der Unterschrift ist nicht erforderlich; Der Schriftzug muss jedoch Andeutungen von Buchstaben erkennen lassen.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Der Streitwert wird auf 4.479,12 € festgesetzt.

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