4 Ca 2358/06•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2006-12-14, 4 Ca 2358/06
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2006-12-14, 4 Ca 2358/06
4 Ca 2358/06Arbeitsgericht14.12.2006
Regest
Zu den Anforderungen an den Zugang eines Kündigungsschreibens durch Übergabe an den Empfänger. Eine Lesbarkeit der Unterschrift ist nicht erforderlich; Der Schriftzug muss jedoch Andeutungen von Buchstaben erkennen lassen.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 4 Ca 2358/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-14
Aktenzeichen: 4 Ca 2358/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2006:1214.4CA2358.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 623, 125 BGB, § 130 BGB
Leitsätze
Zu den Anforderungen an den Zugang eines Kündigungsschreibens durch Übergabe an den Empfänger. Eine Lesbarkeit der Unterschrift ist nicht erforderlich; Der Schriftzug muss jedoch Andeutungen von Buchstaben erkennen lassen.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Der Streitwert wird auf 4.479,12 € festgesetzt.
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