3 BV 95/05•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2006-01-06, 3 BV 95/05
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2006-01-06, 3 BV 95/05
3 BV 95/05Arbeitsgericht06.01.2006
Regest
zweifacher Hilfswert, wenn bei einer Vielzahl von Eingruppierungen Streit über die Beachtung des Mitbestimmungsrechtes besteht.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 3 BV 95/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-06
Aktenzeichen: 3 BV 95/05
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2006:0106.3BV95.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 99 Abs. 4 BetrVG, 23 Abs. 3 Satz 2 RVG
Leitsätze
zweifacher Hilfswert, wenn bei einer Vielzahl von Eingruppierungen Streit über die Beachtung des Mitbestimmungsrechtes besteht.
Tenor
Der Gegenstandswert (Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren) für das Verfahren und den Vergleich wird auf 8.000,-- € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.