Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2006-01-06, 3 BV 95/05

3 BV 95/05Arbeitsgericht06.01.2006

Regest

zweifacher Hilfswert, wenn bei einer Vielzahl von Eingruppierungen Streit über die Beachtung des Mitbestimmungsrechtes besteht.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Mönchengladbach — 3 BV 95/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-06

Aktenzeichen: 3 BV 95/05

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2006:0106.3BV95.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 99 Abs. 4 BetrVG, 23 Abs. 3 Satz 2 RVG

Leitsätze

zweifacher Hilfswert, wenn bei einer Vielzahl von Eingruppierungen Streit über die Beachtung des Mitbestimmungsrechtes besteht.

Tenor

Der Gegenstandswert (Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren) für das Verfahren und den Vergleich wird auf 8.000,-- € festgesetzt.

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