Arbeitsgericht Krefeld, 2022-11-17, 4 Ca 566/22

4 Ca 566/22Arbeitsgericht17.11.2022

Regest

1. Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Verdachtskündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit. 2. Einzelfallentscheidung zum Schadensersatzanspruch wegen der Überwachung eines Arbeitnehmers durch eine Detektei.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Krefeld — 4 Ca 566/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-17

Aktenzeichen: 4 Ca 566/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2022:1117.4CA566.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4

Normen: § 626 BGB; Art. 82 DSGVO; § 83 BDSG

Leitsätze

  1. Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Verdachtskündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit.

  2. Einzelfallentscheidung zum Schadensersatzanspruch wegen der Überwachung eines Arbeitnehmers durch eine Detektei.

Tenor

1.

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 01. April 2022 nicht aufgelöst worden ist.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 39 % und die Beklagte zu 61 %.

4.

Der Streitwert beträgt 63.519,50 €.

5.

Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist.

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