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1 Ca 1740/19•Arbeitsgericht Krefeld, 2020-10-20, 1 Ca 1740/19
1 Ca 1740/19Arbeitsgericht20.10.2020
1. Ein Vollstreckungstitel, der den Arbeitgeber zur Erteilung eines Zeugnisses verpflichtet, dessen Inhalt einer bestimmten Notenstufe entspricht, genügt nicht den zwangsvollstreckungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen (Anschluss an BAG 14.02.2017 - 9 AZB 49/16-). 2. Die fehlende Vollstreckbarkeit einer vereinbarten Verpflichtung führt nicht dazu, dass im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens die Einschränkung des Antrags auf ein Maß, dass vollstreckungsfähig wäre, zulässig ist
Entscheidungsdatum: 2020-10-20
Aktenzeichen: 1 Ca 1740/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2020:1020.1CA1740.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: ZPO § 888
Ein Vollstreckungstitel, der den Arbeitgeber zur Erteilung eines Zeugnisses verpflichtet, dessen Inhalt einer bestimmten Notenstufe entspricht, genügt nicht den zwangsvollstreckungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen (Anschluss an BAG 14.02.2017 - 9 AZB 49/16-).
Die fehlende Vollstreckbarkeit einer vereinbarten Verpflichtung führt nicht dazu, dass im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens die Einschränkung des Antrags auf ein Maß, dass vollstreckungsfähig wäre, zulässig ist
Die Anträge vom 08.04.2020 und 30.04.2020 auf Festsetzung eines Zwangsgelds werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Gläubiger zu tragen.
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