Arbeitsgericht Krefeld, 2020-05-06, 3 Ca 605/19

3 Ca 605/19Arbeitsgericht06.05.2020

Regest

Ein Geschäftsführer ist Arbeitnehmer, wenn er auf der Grundlage eines als Arbeitsvertrag formulierten Vertrags tätig wird, auch wenn der Vertrag typische Regelungen für einen Geschäftsführerdienstvertrag enthält und die tatsächliche Vertragsdurchführung nicht weisungsgebunden erfolgt; der Grundsatz der falsa demonstratio non nocet ist im Regelfall nicht einschlägig.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Krefeld — 3 Ca 605/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-06

Aktenzeichen: 3 Ca 605/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2020:0506.3CA605.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 611a Abs. 1 BGB, § 106 S. 1 GewO; § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG; § 2 Abs. 1 Nr. 3 b ArbGG

Leitsätze

Ein Geschäftsführer ist Arbeitnehmer, wenn er auf der Grundlage eines als Arbeitsvertrag formulierten Vertrags tätig wird, auch wenn der Vertrag typische Regelungen für einen Geschäftsführerdienstvertrag enthält und die tatsächliche Vertragsdurchführung nicht weisungsgebunden erfolgt; der Grundsatz der falsa demonstratio non nocet ist im Regelfall nicht einschlägig.

Tenor

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird

für zulässig erklärt.

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