2 Ca 1313/18•Arbeitsgericht Krefeld, 2018-12-07, 2 Ca 1313/18
Arbeitsgericht Krefeld, 2018-12-07, 2 Ca 1313/18
2 Ca 1313/18Arbeitsgericht07.12.2018
Regest
Enthält eine Abmahnung unrichtige Tatsachenbehauptungen oder rechtsirrig angenommene Vertragsverstöße des Arbeitnehmers, ist sie aus dessen Personalakte zu entfernen.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Krefeld — 2 Ca 1313/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-07
Aktenzeichen: 2 Ca 1313/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2018:1207.2CA1313.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 242, 1004 BGB analog
Leitsätze
Enthält eine Abmahnung unrichtige Tatsachenbehauptungen oder rechtsirrig angenommene Vertragsverstöße des Arbeitnehmers, ist sie aus dessen Personalakte zu entfernen.
Tenor
1. Der Beklagten wird aufgegeben, die Abmahnungen vom 06.06.2018 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
3. Streitwert wird auf 8.800,00 € auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.