Arbeitsgericht Krefeld, 2018-12-07, 2 Ca 1313/18

2 Ca 1313/18Arbeitsgericht07.12.2018

Regest

Enthält eine Abmahnung unrichtige Tatsachenbehauptungen oder rechtsirrig angenommene Vertragsverstöße des Arbeitnehmers, ist sie aus dessen Personalakte zu entfernen.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Krefeld — 2 Ca 1313/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-07

Aktenzeichen: 2 Ca 1313/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGKR:2018:1207.2CA1313.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: §§ 242, 1004 BGB analog

Leitsätze

Enthält eine Abmahnung unrichtige Tatsachenbehauptungen oder rechtsirrig angenommene Vertragsverstöße des Arbeitnehmers, ist sie aus dessen Personalakte zu entfernen.

Tenor

1. Der Beklagten wird aufgegeben, die Abmahnungen vom 06.06.2018 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

3. Streitwert wird auf 8.800,00 € auferlegt.

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